1. Allgemeines:
Die im folgenden genannten Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen allen Liefergeschäften zugrunde, soweit im Einzelnen nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Alle Angebote verstehen sich freibleibend, eine Auftragsbestätigung ist in jedem Fall erforderlich.
2. Preise und Versand:
Alle Preise erklären sich ab Werk exkl. Fracht und Verpackung. Die Berechnung der Werkzeuge erfolgt zum Selbstkostenpreis und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sofern dieser keine detaillierte Versandvorschrift angegeben hat, kann der Lieferer den Beförderungsweg nach eigenem Ermessen wählen. Letzterer verpflichtet sich, die Verpackung bei fracht- und spesenfreier Rücksendung mit 2/3 des berechneten Betrags gutzuschreiben.
3. Leistungsstörung:
Bei Überschreitung eines Liefertermins um mehr als 4 Wochen ist der Besteller berechtigt, dem Lieferer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Vergeht auch diese, ohne daß die vereinbarte Leistung erbracht wird, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern dies in schriftlicher Form und innerhalb einer zweiwöchigen Frist geschieht. Dieses Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn der Lieferer durch unvorhersehbare Umstände, insbesondere höhere Gewalt, an der Erfüllung gehindert wird. Weitere Rechte stehen dem Besteller nicht zu. Verweigert der Besteller die Annahme der Ware, so kann der Lieferer ohne Nachweis eines Schadens 10 % der Auftragssumme verlangen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Lieferer einen höheren oder der Bestelller einen niedrigeren Schaden nachweist. Bei Mängeln kann der Lieferer zwischen Nacherfüllung und Nachbesserung wählen. Wählt der Lieferer die Nachbesserung und schlägt diese fehl, kann er Ersatz liefern. Erst nach zweimaliger Schlechtlieferung kann der Besteller mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Offene Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, längstens sechs Monate nach Auslieferung.
4. Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind ab Ausstellungsdatum innerhalb 10 Tagen unter Abzug von 3 %, innerhalb 20 Tagen von 2 % und innerhalb 30 Tagen netto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen lt. BGB § 288 Abs. 2 zu berechnen. Eventuelle Ansprüche des Bestellers gegenüber dem Lieferer dürfen hierbei nicht verrechnet werden. Bei Nichtzahlung trotz Mahnung tritt auch für alle anderen Forderungen sofortige Fälligkeit in Kraft. Hegt der Lieferer begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, so kann er ohne deren Nachweis entweder Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und vom Besteller Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers. Dieser Eigentumsanspruch weitet sich bei Nichtzahlung automatisch auch auf alle anderen Lieferungen aus. Das Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehende neue Sache, ohne daß der Besteller zu irgendeinem Zeitpunkt Eigentum daran erwirbt. Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus sämtlichen Lieferungen tritt der Besteller direkt an den Lieferer ab.
6. Schutzrechte:
Der Besteller übernimmt dem Lieferer gegenüber die Gewähr dafür, daß durch Herstellung und Lieferung von Artikeln, zu deren Anfertigung dem Lieferer Zeichnungen, Modelle oder Muster überlassen wurden, keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er verpflichtet sich, den Lieferer von Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend gemacht werden, unverzüglich freizustellen.
7. Erfüllungsort & Gerichtsstand:
Die Beziehungen zwischen Lieferant und Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Laufach, Gerichtsstand ist Aschaffenburg.